RB Leipzig legt Geldstrafe des DFB auf Täter um
RBL wird mit einer Strafe von 9.500 Euro aufgrund unsportlichen Verhaltens von RBL-Anhängern belegt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat RB Leipzig nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 9.500 Euro belegt.
Davon können bis zu 3.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Ursprünglich hatte die Geldstrafe insgesamt 32.000 Euro betragen, wurde jedoch aufgrund der Täteridentifizierung durch RB Leipzig reduziert.
Der Klub wird die Strafe dementsprechend auf die Täter umlegen. Die drei Urteile beruhen auf Vorkommnissen im Rahmen der Bundesligaspiele beim FC Schalke 04 (24. Januar 2023) und Borussia Dortmund (03. März 2023) sowie dem DFB-Pokalspiel gegen Borussia Dortmund (05. April 2023).
RB Leipzig hat den Urteilen zugestimmt. Sie sind damit rechtskräftig.