RBL-Mannschaft feiert mit den Fans in der heimischen Red Bull Arena

RBL kann gegen Köln vor bis zu 15.000 Zuschauern spielen

Gesundheitsamt der Stadt Leipzig stimmt einer Erweiterung der Zuschauerkapazität zu | Zutritt mit 2G-Plus-Regel | Tickets ab 22,00 Euro im freien Vorverkauf

RB Leipzig kann die zulässige Zuschauerkapazität in der Red Bull Arena zum Heimspiel gegen den 1. FC Köln von bislang 12.500 auf nun 15.000 Besucherinnen und Besucher erweitern.

Für den Zutritt in der Red Bull Arena gilt die 2G-Plus-Regel.

Tickets sind ab sofort für bereits 22,00 Euro im freien Online-Vorverkauf verfügbar!
 

Gesundheitsamt genehmigt bis zu 15.000 Fans als Ausnahme von Kapazitätsbeschränkung | Geringe Bettenbelegung mit Covid-19-Patienten ermöglicht Ausnahmeregelung

RB Leipzig hat unter Bezugnahme auf § 21a Abs 12 Satz 2 der Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) eine Einzelfallzulassung für eine Ausnahmeregelung von den Kapazitätsbeschränkungen nach § 21 a Abs. 12 Satz 1 SächsCoronaNotVO beantragt.

In § 21a Abs.12 SächsCoronaNotVO werden Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens festgelegt. Für die Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauern gilt demnach Folgendes: 

  • (12) Abweichend von den §§ 12 und 13a dürfen Sportveranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern unter der Maßgabe stattfinden, dass für den Zugang die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie jeweils eines Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber besteht. Die zulässige Auslastung darf 1. nicht mehr als 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, höchstens jedoch bis zu 2 000 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig oder 2. nicht mehr als 25 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität betragen. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Kapazitätsbeschränkungen nach Satz 2 zulassen. Dabei sind die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen, insbesondere die Schutzvorschriften gemäß der Sächsischen Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung.
  • Einschränkungen oder Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen ergeben sich maßgeblich aus den Belastungswerten der Krankenhausbetten.


Der kritische Belastungswert, der bei den Krankenhausbetten für COVID-19-Patienten auf Normalstation bei 1.300 und für die Intensivstationen bei 420 mit COVID-19-Patienten belegten Betten liegt, wird derzeit nicht annährend erreicht. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist derzeit nicht feststellbar. Unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung ist dementsprechend eine Ausnahme von der Kapazitätsbeschränkung nach §21 a Abs. 12 Satz 2 SächsCoronaNotVO geboten. 

Am heutigen Montag (04. Februar) sind im Freistaat Sachsen 571 Krankenhausbetten mit Covid-19 Patienten belegt, davon lediglich 134 auf der Intensivstation und 437 auf den Normalstationen – die Situation und die Belastung der Krankenhäuser hat sich also zum aktuellen Zeitpunkt signifikant verbessert

Das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig hat dementsprechend dem Antrag an diesem Montag zugestimmt, da unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung eine Ausnahme von der Kapazitätsbeschränkung nach §21 a Abs. 12 Satz 2 SächsCoronaNotVO geboten ist und das vorgelegte aktualisierte Hygienekonzept nach Bewertung des Gesundheitsamtes „wirksam und geeignet ist, das Risiko einer Infektionsausbreitung deutlich zu reduzieren.“

Ob für die Spiele gegen San Sebastián und den SC Freiburg eine noch höhere Kapazität erlaubt ist, entscheidet sich nach dem 11. Februar 2022 unter Berücksichtigung der erfolgreichen Umsetzung des Hygienekonzeptes sowie der Entwicklung der Hospitalisierungsraten.

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