Pyrotechnik-Einsatz im DFB-Pokalfinale: RB Leipzig mit Einspruch erfolgreich
Ursprüngliche Geldstrafe um 50 Prozent reduziert | DFB erarbeitet Lösung zur künftigen Nutzung von Videomaterial zum Identifizieren von Tätern
Vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wurde am Montag der Einspruch von RB Leipzig gegen das Urteil verhandelt, welches aufgrund des Einsatzes von Pyrotechnik im Pokalfinale 2023 getroffen worden war.
Dabei wurde heute die ursprüngliche Geldstrafe von 36.900 Euro um 50 Prozent auf 18.450 Euro reduziert, wovon 6.150 Euro für gewaltpräventive oder sicherheitstechnische Maßnahmen verwendet werden können.
RB Leipzig hat dem Urteil zugestimmt.
Der Klub begrüßt das Urteil des Sportgerichts und die Reduktion der Geldstrafe. Hervorzuheben ist darüber hinaus, dass der DFB nun bis Ende des Jahres eine Lösung zu erarbeiten hat, wie zukünftig Videomaterial im Nachgang des Finals rechtssicher an die Klubs herausgegeben werden kann, um mögliche Täter zu identifizieren.
Zudem wurde klargestellt, dass Einlasskontrollen unter Hinzunahme von Sicherheitsmitarbeitern der am DFB-Pokalfinale teilnehmenden Teams durchgeführt werden können.
Torsten Becker, der die Sitzung am DFB-Campus leitete, sagte zur Begründung:
- „Dem Verein ist es in der Verhandlung gelungen, seine intensiven Bemühungen bezüglich der Täterermittlungen bei Pyrotechnik-Vorkommnissen in einer Form darzulegen, die zu einer Reduzierung der Geldstrafe führte.“
RB Leipzig hatte Ende August Einspruch gegen die vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Rahmen des DFB-Pokalfinals verhängte Geldstrafe in Höhe von 36.900 Euro eingelegt.
Der Klub bemängelte zum einen die Einlasskontrollen durch den vom DFB beauftragten Ordnungsdienst. Zudem gewährten Polizei und DFB keine Einsicht in vorliegende Videoaufzeichnungen, um Identitätsfeststellungen der mutmaßlichen Täter und damit eine Reduktion der Strafe zu ermöglichen.