Heimspiel vs. PSG: Wir sind ausverkauft!
Ticket-Kontingent gegen Paris Saint-Germain restlos vergriffen | Zulassung von Fans zum Paris-Spiel nur noch anhand der 2G-Regel (genesen und/oder geimpft) | Keine Ticketbörse zum PSG-Spiel
Wir sind ausverkauft!
Wenn Paris Saint-Germain am Mittwoch (Anstoß: 21.00 Uhr) in der Red Bull Arena zu Gast ist, werden wir vor vollen Rängen spielen. Alle Tickets sind restlos vergriffen.
Zutrittsregelung:
Da auch die Neufassung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen weiterhin eine strikte Kapazitätsbeschränkung für Großveranstalter enthält, wenn für die Besucherinnen und Besucher eine 3G-Regelung angewendet wird, hat sich RB Leipzig entschieden, für die Heimspiele im November auf das 2G-Modell umzustellen.
Dementsprechend wird es zum Champions League-Heimspiel gegen Paris Saint-Germain keine Zuschauerbeschränkungen geben.
Ticketbörse und Aufwertung von Karten:
- Es wird zum Heimspiel gegen Paris keine Ticketbörse geben.
- Ebenso ist die Aufwertung von Karten nur am Spieltag und nicht online möglich.
2G-Infos:
2G-AUSNAHMEFALL:
Der Zutritt zur Red Bull Arena ist ausnahmsweise mit einem Testnachweis möglich, wenn für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde. Dann ist ein Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung notwendig sowie der Zeitpunkt, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen.
Grundsätzlich darf der Testnachweis nicht länger als 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung zurückliegen (Ausnahme: PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt des Veranstaltungsendes maximal 48 Stunden alt sein).
Auch bei Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also Personen bis einschließlich 15 Jahre), kann der Impf- bzw. Genesenen-Nachweis durch einen Testnachweis ersetzt werden.
KEIN IMPF-, GENESENEN- ODER TESTNACHWEIS IST ERFORDERLICH FÜR:
- Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen, müssen weder ein Impf- oder Genesenen-Zertifikat vorlegen noch einen Testnachweis erbringen. Bitte führt einen aktuellen Schülerausweis mit, wir werden diese am Einlass bei Bedarf kontrollieren.
- Akzeptiert werden dabei Schülerausweise von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, der Schulinternate, der Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie der nichtakademischen Einrichtungen der Lehramtsaus- und -fortbildung im Freistaat Sachsen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (als Kinder bis einschließlich 5 Jahre) benötigen ebenfalls keinen Testnachweis.
WAS DIE 2G-REGEL BEI GROSSVERANSTALTUNGEN BEDEUTET:
- Geimpfte und Genesene erhalten Einlass (Impf- oder Genesenen-Nachweis in digitaler Form)
- Keine Beschränkungen hinsichtlich der Auslastung der Höchstkapazität (nach Maßgabe der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung und immer in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt).
- Es müssen keine Abstandsregeln eingehalten werden.
- Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.