RB Leipzig visiert 2G-Modell ab PSG-Heimspiel an
Mit 2G-Nachweis in die Red Bull Arena | Abweichung von bestehender 3G-Regel | Testnachweis in Ausnahmefällen möglich| Kein Testnachweis für Kinder unter 16 Jahren erforderlich
Endlich – ein volles Wohnzimmer scheint wieder möglich! RB Leipzig möchte ab dem Champions-League-Heimspiel erstmals mit der 2G-Option agieren, um die Red Bull Arena voll auslasten zu können.
RB Leipzig befindet sich im ständigen Austausch mit der Landesregierung des Freistaates Sachsen. Der Entwurf der Neufassung der Corona-Schutz-Verordnung bietet nunmehr eine 2G-Option für Großveranstaltungen ohne Begrenzung der Gesamtkapazität an. Noch ist diese Verordnung, die ab 20. Oktober 2021 gelten würde, nicht final von der Landesregierung beschlossen.
Bereits im Vorfeld haben wir uns mit der Möglichkeit auseinandergesetzt und alle Fans mit Dauerkarte befragt, ob sie ihr Ticket auch unter den Bedingungen einer 2G-Option nutzen würden. Eine große Mehrheit hat der Verwendung der Dauerkarte unter dem 2G-Modell zugestimmt.
Anfang kommender Woche wird der entsprechende Kabinettsbeschluss erwartet. Damit hätten RB Leipzig und die Fans Planungssicherheit für die nächsten Spiele in der Red Bull Arena.
Für den Fall, dass die Corona-Schutz-Verordnung so umgesetzt wird, werden wir ab dem UEFA Champions-League-Heimspiel gegen Paris Saint-Germain (03. November, Anpfiff: 21.00 Uhr) für den Zugang zur Red Bull Arena das 2G-Modell (genesen und/oder geimpft) anwenden.
"Wir können es kaum erwarten, gemeinsam mit unseren vielen Fans, wieder ein nahezu normales Stadionerlebnis haben zu können!"
Oliver Mintzlaff
Vorsitzender der Geschäftsführung:
- „Wir tragen die wirtschaftliche Gesamtverantwortung für RB Leipzig und haben in diesem Zusammenhang immer gesagt, dass wir die Situation neu bewerten müssen, wenn sich eine Möglichkeit abzeichnet, dass wir die Red Bull Arena komplett befüllen können. Leider wurde in dem aktuellen Entwurf der Corona Schutz Verordnung unserem Wunsch und unseren Bemühungen nicht entsprochen, eine volles Stadion unter 3G Bedingungen umzusetzen. Das hat uns enttäuscht
Es sieht nun so aus, als sei eine Vollauslastung in Kürze nur mit dem 2G-Modell möglich, beginnend mit dem Champions League-Heimspiel gegen Paris. Dennoch freuen wir uns auch darauf, bis Weihnachten tolle Fußballfeste zu erleben und können es kaum erwarten, gemeinsam mit unseren vielen Fans wieder ein nahezu normales Stadionerlebnis haben zu können, wie wir es aus der Zeit vor der Pandemie kennen.“
Was die 2G-Regel bei Großveranstaltungen bedeutet:
- Geimpfte und Genesene erhalten Einlass (Impf- oder Genesenen-Nachweis in digitaler Form)
- Keine Beschränkungen hinsichtlich der Auslastung der Höchstkapazität (immer in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt)
- Es müssen keine Abstandsregeln eingehalten werden
- Es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Testnachweis nur dann möglich, wenn:
- für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde. Dann ist ein Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung notwendig sowie der Zeitpunkt, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen.
Grundsätzlich darf der Testnachweis nicht länger als 24 Stunden zurückliegen (Ausnahme: PCR Tests dürfen max. 48h alt sein).
Testnachweis ist nicht erforderlich für:
- Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen. Zur Sicherheit empfehlen wir einen aktuellen Schülerausweis mitzuführen. Diese werden am Einlass bei Bedarf kontrolliert.
- Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Personen bis einschließlich 15 Jahre).